RATGEBER · STAND 16.10.2026
Gartenarbeiten steuerlich absetzen (2026, Reform 2027)
Ein Teil der Arbeitskosten für Gartenarbeiten kannst du von der Einkommensteuer abziehen. Entscheidend ist, wie die Arbeit eingeordnet wird und wie du bezahlst. Für 2027 ist eine Änderung geplant, die du im Angebot noch nicht sehen kannst.
Zwei Töpfe mit unterschiedlichen Grenzen
Das Einkommensteuergesetz kennt in § 35a zwei Bereiche. Für Handwerkerleistungen bei Renovierung, Erhaltung und Modernisierung ermäßigt sich die Steuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro. Für haushaltsnahe Dienstleistungen sind es ebenfalls 20 Prozent, aber höchstens 4.000 Euro.
Die Berliner Finanzverwaltung ordnet Leistungen eines Gärtners den haushaltsnahen Dienstleistungen zu. Das Bundesfinanzministerium nennt die Gartenpflege unter den Tätigkeiten mit engem Bezug zum Haushalt. Die Leistung muss zudem im Bereich deines Haushalts erbracht werden; dieser wird in der Regel durch die Grundstücksgrenzen bestimmt.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Bundesministerium der Finanzen
Pflege oder Handwerkerleistung?
Wo genau die Grenze zwischen Gartenpflege und Handwerkerleistung liegt, etwa bei Baumfällung, Neuanlage oder Pflasterarbeiten, habe ich in den hier genutzten Primärquellen nicht belegt gefunden. Lass die Rechnung deshalb so gliedern, dass jede Arbeit eine eigene Zeile hat. Frag bei Unsicherheit das Finanzamt oder eine Steuerberatung, bevor du den Auftrag erteilst.
Quellen: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
Geplante Reform: gekennzeichnet als Entwurf
Geplant ist eine Kürzung: Nach einem Gesetzentwurf, der im Kabinett beschlossen wurde und als Bundestags-Drucksache vorliegt, sollen Handwerkerleistungen ab dem 1. Januar 2027 nur noch mit 15 statt 20 Prozent und höchstens 900 statt 1.200 Euro berücksichtigt werden. Wirksam ist das erst, wenn das Gesetz verkündet ist.
Zum Stand 16. Oktober 2026 ist das ein Entwurf; der geltende Gesetzestext nennt weiterhin 20 Prozent und 1.200 Euro. Die belegte Änderung betrifft Handwerkerleistungen. Für den Höchstbetrag bei haushaltsnahen Dienstleistungen nennen die hier verwendeten Stellen keine Änderung. Prüfe den aktuellen Stand, bevor du eine Rechnung um den Jahreswechsel planst.
Rechenbeispiel mit angenommenen 3.000 Euro Arbeitskosten für eine Handwerkerleistung: Nach geltendem Text wären es 600 Euro Ermäßigung, nach dem Entwurf 450 Euro.
Quellen: Bundesregierung (Meldung vom 02.09.2026), Deutscher Bundestag (Drucksache 21/8235 vom 28.09.2026), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
Rechnung, Überweisung, nur Arbeitskosten
Die Ermäßigung setzt eine Rechnung voraus, und du musst auf das Konto des Betriebs zahlen. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Abziehbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Der Arbeitsanteil muss sich aus der Rechnung getrennt ermitteln lassen.
Verlange deshalb im Angebot und in der Rechnung Arbeit, Fahrt und Material getrennt. Wer Bargeld ohne Beleg anbietet, nimmt dir den Steuervorteil und macht Reklamationen schwer.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Finanzen (Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025: BMF-Schreiben vom 09.11.2016 zu § 35a EStG, geändert durch BMF vom 01.09.2021)
Was online nicht zu klären ist
Ob du die Ermäßigung tatsächlich bekommst, entscheidet dein Finanzamt anhand deiner Steuererklärung. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Hebe Angebot, Rechnung und Kontoauszug zusammen auf; mit diesen drei Unterlagen lässt sich der Abzug am einfachsten nachweisen. Online lässt sich außerdem nicht klären, wie dein Finanzamt eine einzelne Arbeit einordnet.
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
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